Der Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen hat im Jahre 1998 eine eigene rechtsfähige Stiftung gegründet, die sich besonders für die Annahme von testamentarischen Verfügungen eignet. Denn der Sinn einer Stiftung liegt darin, einen Kapitalstock anzusammeln, aus dessen Erträgen langfristig sicher Projekte finanziert werden können. Ein Verein eignet sich dazu aus steuerlichen Gründen nicht. Wenn jemand also mit seinem Vermögen „ewig Gutes“ tun will, dann ist eine Zustiftung zum Kapitalstock unserer Stiftung oder eine Erbschaft bzw. ein Vermächtnis zu Gunsten der Stiftung der richtige Weg.
Unsere Stiftung unterstützt besonders langfristige Projekte, an erster Stelle die Krebsforschung im pädiatrischen Bereich. In Letzter Zeit konnte sie mit den gezielten Unterstützungen sehr beachtliche Erfolge bei der Entwicklung neuer Therapien erzielen.
Weitere Infos unter www.stiftung-krebskranke-kinder.de
Diese Stiftung ist eine Gedächtnisstiftung an den an Krebs erkrankten und verstorbenen Sohn der Familie Weller. Sie wird von der Stiftung des Fördervereins mitverwaltet und besitzt die gleichen Ziele und Förderrichtlinien wie die „Mutterstiftung". Da Martin Weller in der Bodenseeregion gelebt hat, ist sie regional auf diesen Bereich konzentriert.
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