Erbschaften / Vermächtnis

Auf ewig Gutes tun! Ein Testament für krebskranke Kinder!

Auf ewig Gutes tun für krebskranke Kinder können Sie, indem Sie uns bzw. unsere Stiftung mit einer Erbschaft oder einem Vermächtnis in Ihrem Testament bedenken.

Ihr Nachlass ist in guten Händen.
 

Werden wir bzw. unsere Stiftung testamentarisch als Erbe bedacht, obliegt uns die Abwicklung aller Angelegenheiten nach dem Tod. Dabei ist es uns ein sehr großes Anliegen, Ihren letzten Willen und Ihre Wünsche achtsam und in ihrem Sinne umzusetzen. Selbstverständlich kümmern wir uns auch um die Bestattung und im Anschluss um die Grabpflege.

Das Finanzamt hat uns als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt. Damit sind wir von der Erbschaftssteuer befreit. Wenn Sie die Stiftung des Fördervereins für krebskranke Kinder Tübingen testamentarisch bedenken, können Sie sicher sein, dass das Vermögen ungeschmälert bei den krebskranken Kindern ankommt.

 

Nähere Informationen finden Sie auf der Seite unserer Stiftung.

Ihre Ansprechpartnerin:

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