Richter und Staatsanwälte können in Strafverfahren Bußgelder und Geldauflagen verhängen, die in Form von Spenden an gemeinnützige Vereine gezahlt werden müssen. Entscheiden Sie selbst über die Zuweisung von Geldauflagen oder kennen Personen, die für die Zuweisung von Geldauflagen zuständig sind, würden wir Sie bitten, sich für unseren Verein einzusetzen.
Wir danken allen, die an dieser Stelle an den Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. denken!
Unser Konto für Geldauflagen:
Volksbank Herrenberg-Nagold-Rottenburg eG
IBAN: DE59 6039 1310 0670 0700 17
BIC: GENODES1VBH
Agnes Nagel
Telefon: 0 70 71/94 68-11
spenden@krebskranke-kinder-tuebingen.de
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